Die Motorbootprüfung (kurz Bootsprüfung) zum Erwerb des Bootsführerscheins Kategorie A in der Schweiz muss erfolgreich absolviert werden, wenn man ein Motorboot mit einer höheren Motorenleistung als 6 kW resp. 8 PS (Bodensee: Mehr als 4,4 kW oder 5 PS) selbstständig führen will. Voraussetzung für die praktische Bootsprüfung ist die bestandene Theorieprüfung und natürlich eine genügend gute Fahrfähigkeit.
Für die Ausbildung zum Erwerb des Bootsführerscheins ist kein Lernfahrausweis notwendig. Es muss jedoch eine verantwortliche Person mit dem Bootsführerschein der jeweiligen Kategorie mit dabei sein. So ist es möglich gleichzeitig mit dem Lernen für die theoretische Bootsprüfung, auch Fahrstunden für die praktische Bootsprüfung zu nehmen. Das erlaubt dem Fahrschüler, während der Fahrstunde Fragen bezüglich der theoretischen Bootsprüfung, mit dem Fahrlehrer zu besprechen.
Nicht nur an der praktischen Bootsprüfung, sondern eigentlich immer beim Motorbootfahren, gibt es "Todsünden" (schwerwiegende Fehler), die man tunlichst vermeiden sollte. Denn lässt einem einmal das Glück im Stich, kommt es unweigerlich zu viel Ärger und Umtrieben. An der praktischen Bootsprüfung hat der Experte des Schifffahrtsamtes keine grosse Wahl, gleich beim ersten schwerwiegenden Fehler, muss er die Bootsprüfung abbrechen. Die folgenden Situationen werden als schwerwiegende Fehler taxiert:
Für das Bestehen der praktischen Bootsprüfung wird das Beherrschen der folgenden Themen verlangt:
Beherrscht man alle obigen Themen und vermeidet man die "Todsünden", dürfte das erfolgreiche Bestehen der praktischen Bootsprüfung kein Problem darstellen. Man kann zwar immer mal Pech haben und es kann etwas missglücken, sofern man jedoch gute Fahrfähigkeit vorweisen kann, ist ein kleiner Ausrutscher noch kein Grund zum Nichtbestehen der Bootsprüfung.
Die Kosten für die Ausbildung zur Motorbootprüfung richten sich nach der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Siehe dazu Preise und Lernzeit.
Für weitere Informationen siehe unter Bootsführerschein.