Der Bootsführerschein für Motorboote (offizielle Bezeichnung "Führerausweis") in der Schweiz muss vom verantwortlichen Schiffsführer bei jeder Ausfahrt aufs Wasser zwingend mitgeführt werden.
Die Kosten für die Ausbildung zum Bootsführerschein richten sich nach der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Siehe dazu Preise und Lernzeit.
Ein Bootsführerschein (Sportbootführerschein) gilt immer für das jeweilige Wohnsitzland. Wer den Wohnsitz in die Schweiz verlegt, muss den Bootsführerschein innert 12 Monate umschreiben lassen. Je nach Ursprungsland sind alle oder einzelne Prüfungsteile (Theorieprüfung, praktische Bootsprüfung) nachzuholen. Für genauere Angaben, was für welches Land gilt, kontaktieren Sie mich via Kontakt.
Will man in den Ferien mit dem eigenen Motorboot ins Ausland, gilt für die meisten europäischen Länder eine Gastregelung. Diese erlaubt die Führung eines Bootes mit einem ausländischen Bootsführerschein (Sportbootführerschein) für maximal 12 Monate. Das gilt auch für Ausländer, die mit ihrem Motorboot Ferien in der Schweiz machen wollen. Vorsicht, der Bootsführerschein (Kategorie A / D) der Schweiz gilt ausschliesslich für Binnengewässer, nicht für das Meer! Der Bootsführerschein (A / D) ist Voraussetzung für den Erwerb des Bootsführerschein Hochsee.
Will man ein Motorboot im Ausland mieten, so gelten immer die Regeln des Landes des Vermieters. Öfters wird gar kein Ausweis verlangt oder dann der Führerausweis fürs Auto. Praktisch überall wird der Schweizer Bootsführerschein für Binnengewässer akzeptiert. Eine internationale Übersetzung ist dabei hilfreich.
Für weitere Informationen siehe unter Bootsprüfung.